Skigebiet Holzhau, Alte Straße 118, 09623 Holzhau (OT Rechenberg-Bienenmühle)
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Skihang
Informationen zum Skihang, Lift und Skipass

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Betriebszeiten der Liftanlage
  • Montag - Sonntag 9.30 - 16.30 Uhr
  • Mittwoch und Freitag und Samstag 16.30 - 23.00 Uhr (Nachtskifahren)
  • Sontags bis 16:30
  • bei Bedarf bis 18.00 Uhr
aktuelle Info`s nach Wetterlage Lift

   Hotline: 037 327 – 20 300

Liftpreise 2022/23 (Hauptsaison vom 3. Adventssamstag – Ostermontag) 
TicketErwachsenerErmäßigtKinder bis 12 Jahre
Tagesskipass 09.30 - 16.30 Uhr
Mitternachtsskipass 16.30 - 22.00 Uhr
40 €30 € 20 €
Halbtagesskipass 09.30 - 13.00 Uhr/13.00 - 16.30 Uhr
Nachtskipass 16.30 - 20.00 Uhr/20.00 - 22.00 Uhr
30 €20 €15 €
Mittagsskipass 11.30 - 16.30 Uhr35 €25 €20 €
2 Stundenskipass20 €15 €10 €
4 Stundenskipass34 €27 €21 €
Liftpreise (Nebensaison bis zum 3. Adventsfreitag und vom Dienstag nach Ostern bis zum Ende der Saison) 
TicketErwachsenerErmäßigtKinder bis 12 Jahre
Tagesskipass 09.30 - 16.30 Uhr
Mitternachtsskipass 16.30 - 23.00 Uhr
35 €25 € 20 €
Halbtagesskipass 09.30 - 13.00 Uhr/13.00 - 16.30 Uhr
Nachtskipass 16.30 - 20.00 Uhr/20.00 - 22.00 Uhr
25 €20 €15 €
Mittagsskipass 11.30 - 16.30 Uhr30 €20 €15 €
2 Stundenskipass20 €15 €10 €
4 Stundenskipass25 €20 €15 €

Ermäßigt sind Azubis, Studenten, Senioren gegen entsprechenden Nachweis.
Für Senioren gilt die Ermäßigung nur Montag – Freitag.

Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren, in Begleitung Ihrer Eltern/Großeltern mit gekauftem Ticket fahren an beiden Doppelschleppliften kostenlos.
Für das Kinderskigelände gibt es einen extra Kinderpass.

In der Nebensaison sind die Parkplätze von Montags bis Donnerstags kostenlos.

Inhaber der Sport Richter-Kundenkarte erhalten folgende Ermässigung:

– bei Kauf einer Tageskarte: abzüglich 2 € in Form eines Hüttengutscheins (Die Sport Richter-Kundenkarte erhalten gute Stammkunden in unserem Geschäft in Freiberg Burgstraße 24)

Skipassinfo 
  • Skipässe sind nicht übertragbar.
  • Bei Verlust / Schlechtwetter / Abreise etc. erfolgt keine Rückvergütung.
  • Skipässe sind dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Pisten- Liftnutzung ohne Ticket sowie Missbräuchliche Verwendung hat den Entzug des Skipasses und eine Strafgebühr von 250 € zur Folge.

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